Jugendschutz

SO JUNG KOMMEN WIR NICHT MEHR ZUSAMMEN

Es gibt Filme ab 16, Videogames ab 16 und es gibt Getränke ab 16. Bier und Biermixgetränke zum Beispiel. Die Idee ist nicht von uns, sondern vom Gesetzgeber.

Aber sie könnte von uns sein. Weil sie gut ist und absolut Sinn macht. Denn unter 16 Jahren sollte wirklich niemand Alkohol trinken. Und genau deshalb haben wir die Aktion 16/18 ins Leben gerufen.

Aktion 16/18

 

„Och, ein bisschen Cola-Bier hat doch noch niemandem geschadet“ werden jetzt einige sagen. Nun, dann sollte man vielleicht einfach mal lesen, was Alkohol bei einem Kind oder Jugendlichen unter dem Abgabealter so bewirken kann – auch wenn man es jetzt noch gar nicht merkt:

Junge Menschen haben ihre körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Viele Organe, wie zum Beispiel Gehirn oder Leber, oder der Knochenbau sind noch im Wachstum begriffen. So hat gerade die Leber, die ja für den Abbau des Alkohols im Blut zuständig ist, noch nicht ihre volle Leistungsfähigkeit erreicht und kann viel leichter geschädigt werden als bei Erwachsenen.

Deshalb tun wir, die deutschen Brauer, einiges dafür, dass das Jugendschutzgesetz strikt eingehalten wird. Dabei geht es uns nicht um Verbote und den erhobenen Zeigefinger, sondern um Aufklärung und Überzeugungsarbeit. Schließlich ist man nie zu jung, um etwas Neues zu lernen.